BHC Jagdreiterlehrgang 2017

Der BHC Jagdreiterlehrgang 2017 findet vom 23. bis 27. August in Köthen statt. Das diesjährige Motto des Lehrgangs: #SicheresSchleppjagdreiten. Bestandteil ist wieder ein Gruppengeländeritt und eine Abschlussjagd hinter den Hunden der Böhmer Harrier Meute!

Beginn: Mittwoch, 23. August, 19:00 Uhr

Ende: Sonntag, 27. August, 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr: BHC Mitglieder: € 220 Erw/€ 170 Kinder u. Jugendl., Gäste: € 260 Erw/€ 190 Kinder u. Jugendl. inkl. Verpflegung/alkoholfreie Getränke

Zahlung: Bitte bis spätestens 15. August auf das Konto des Brandenburger Hunting Club eV: IBAN: DE15 1605 0000 3674 0203 00

Anmeldung: Bitte an Andreas F. Hoffmann, Unterkunft für Ross: Tel.: 033765 – 80476 Elke Bröcker, Unterkünfte für Reiter: pichersee.de/unterkuenfte

Vorbereitung

  • Bitte im Vorfeld an ein gutes Maß an Fitness von Pferd und Reiter denken. Alle Teilnehmer sollten sich vorab mit der BHC Jagdordnung vertraut machen. Bitte auch an Schwimmsachen, Turnschuhe und Sportbekleidung denken.

Schwierigkeitsgrad

Geritten wird entsprechend des jeweiligen Leistungsniveaus von Reiter und Pferd auf E- oder A-Niveau in anspruchsvollem Gelände. Auf die diesbezüglichen Gefahren wird hier ausdrücklich hingewiesen. Das Tragen geeigneter Sicherheitskleidung nach aktuellem Standard ist Pflicht (Helm, Sicherheitsweste). Der Veranstalter und die Teilnehmer haften bei Sachschäden lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Achtung! Haftungsbeschränkung beachten:

Wir haften ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen

  • für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, ferner
  • für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, so haften wir auch für einen solchen Schaden. Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der gegen uns erhobenen Ansprüche.